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JAV-Wahlen

Die Jugend- und Auszubildendenvertretung ist die Interessenvertretung der jugendlichen Beschäftigten unter 18 und der Auszubildenden unter 25 Jahren in eurem Betrieb oder eurer Dienststelle. Wer eine JAV gründen will, muss dazu eine JAV-Wahl durchführen.

Wichtig: In der Privatwirtschaft und im öffentlichen Dienst gelten unterschiedliche Bestimmungen:
In der Privatwirtschaft gilt das Betriebsverfassungsgesetz (BetrVG), im öffentlichen Dienst auf Bundesebene das Bundespersonalvertretungsgesetz (BPersVG) und im öffentlichen Dienst in den Ländern und Kommunen die jeweiligen Landespersonalvertretungsgesetze (LPersVG).

Dieser Bereich enthält alles Wichtige zum Wahlvorgang. Wer wählen darf, wann gewählt wird und wie die JAV-Wahl vorzubereiten ist. Ein erster Ansprechpartner für die JAV-Wahl ist in jedem Fall der Betriebsrat (BR) oder Personalrat (PR), da nur dieses Gremium den Wahlvorstand einberufen kann.

JAV-Wahl – BetrVG
Infos nach dem Betriebsverfassungsgesetz

JAV-Wahl – BPersVG
Infos nach dem Bundespersonalvertretungsgesetz

JAV-Wahl – LPersVG
Infos nach dem Bundespersonalvertretungsgesetz

Die Landespersonalvertretungsgesetze der einzelnen Bundesländer sind die Grundlage für die Arbeit von Personalräten (PR) und Jugend- und Auszubildendenvertretungen (JAV). Dies betrifft im Einzelnen:

  • Dienststellen des jeweiligen Landes
  • landesunmittelbare Körperschaften
  • Anstalten des öffentlichen Dienstes
  • die in einem Bundesland liegenden Kommunen

Alle Fragen zur JAV-Wahl nach den einzelnen Landespersonalvertretungsgesetzen beantwortet euch die ver.di Jugend vor Ort.