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JAV-Wahlen (BPersVG)

Was kommt nach der Wahl?

Nach Feststellung des Wahlergebnisses erstellt der Wahlvorstand die Wahlniederschrift.

Sie enthält folgende Daten (§ 46 Abs. 1 i.V.m. § 21 Abs. 1 WO):

  • Zahl der abgegebenen Stimmen insgesamt und je Bewerber/in
  • Zahl der abgegebenen ungültigen Stimmen
  • Zahl der abgegebenen gültigen Stimmen
  • Die maßgebenden Gründe für die Ungültigkeit zweifelhafter Stimmen
  • Die berechneten Höchstzahlen (bei der Listenwahl)
  • Verteilung der Höchstzahlen auf die Listen (bei der Listenwahl)
  • Zahl der gültigen Stimmen je Kandidat/in (bei der Personenwahl)
  • Die Namen der gewählten JAV-Mitglieder

Im Anschluss daran gibt der Wahlvorstand diese Niederschrift an die Dienststellenleitung und die vertretene Gewerkschaft weiter. Er benachrichtigt die gewählten Bewerber/innen und gibt das Wahlergebnis den Jugendlichen und Auszubildenden durch zweiwöchigen Aushang bekannt. Als letzte Amtshandlung lädt der Wahlvorstand die neuen JAV-Mitglieder zur konstituierenden Sitzung der JAV ein.