Sie enthält folgende Daten (§ 46 Abs. 1 i.V.m. § 21 Abs. 1 WO):
Im Anschluss daran gibt der Wahlvorstand diese Niederschrift an die Dienststellenleitung und die vertretene Gewerkschaft weiter. Er benachrichtigt die gewählten Bewerber/innen und gibt das Wahlergebnis den Jugendlichen und Auszubildenden durch zweiwöchigen Aushang bekannt. Als letzte Amtshandlung lädt der Wahlvorstand die neuen JAV-Mitglieder zur konstituierenden Sitzung der JAV ein.
DRUCKANSICHT (.PDF)