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JAV-Wahlen (BPersVG)

Welcher Wahlvorgang?

Das eigentliche Wahlverfahren hängt von der Anzahl der Vorschlagslisten ab.

Bei der Listenwahl hat jede/r Wahlberechtigte nur eine Stimme, die er/sie einer der Listen geben kann. Wird hingegen nach der Personenwahl abgestimmt, hat jede/r jugendliche Beschäftigte und Auszubildende so viele Stimmen, wie JAV-Mitglieder zu wählen sind.

Der Wahlvorstand muss Wahlkabinen, verschließbare Wahlurnen und einheitliche Stimmzettel organisieren. Jugendliche Beschäftigte und Auszubildende, die am Wahltag verhindert sind, können die Stimmabgabe per Briefwahl beantragen.

Die Stimmenauszählung findet innerhalb der Dienststelle öffentlich statt (§ 46 Abs. 1 i.V.m. § 20 Abs. 1 WO). Ort und Termin wurden mit der Wahlausschreibung bereits bekannt gegeben.