In der Regel in der Zeit vom 1. März bis 31. Mai (§ 60 Abs. 2 BPersVG). Der genaue Wahltermin richtet sich nach dem Ende der Amtszeit der vorherigen JAV. Diese läuft exakt zwei Jahre nach der Bekanntgabe des Wahlergebnisses aus.
Gibt es noch keine JAV im Betrieb, kann der genaue Wahltag frei festgelegt werden. Ausnahmen bilden Fälle einer frühzeitigen Auflösung der JAV:
Die nächste reguläre Wahl findet dann wieder im regulären Zeitraum, spätestens aber nach drei Jahren statt (§ 60 Abs. 2 i.V.m. § 27 Abs. 2 BPersVG).
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