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JAV-Wahlen (BetrVG)

Wer darf wählen?

Für die JAV-Wahl sind alle jugendlichen Beschäftigten unter 18 und alle Auszubildenden unter 25 wahlberechtigt.

Zu den Beschäftigten zählen auch Teilzeitarbeitnehmer/innen, Außendienstmitarbeiter/innen oder Heimarbeiter/innen. Die Auszubildenden umfassen neben regulären Auszubildenden auch Praktikanten, Volontäre, Umschüler und Absolventen eines freiwilligen sozialen/ökologischen Jahres.

Ausschlaggebend ist dabei das Alter am Wahltag. Damit eine JAV gewählt werden kann, muss im Betrieb bereits ein BR existieren und in der Regel mindestens fünf Wahlberechtigte beschäftigt sein.