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Wie wird man JAV?

Du bist unter 25 Jahre alt und möchtest dich in deinem Betrieb aktiv für die Rechte und Interessen der Jugendlichen und Auszubildenden einsetzen?

Dann lass dich für die nächsten JAV-Wahlen aufstellen! Denn bei der JAV wird Mitbestimmung groß geschrieben.

In welchen Betrieben kann eine JAV gewählt werden?

In Betrieben mit mindestens fünf jugendlichen Beschäftigten unter 18 beziehungsweise Auszubildenden unter 25 kann eine Jugend- und Auszubildendenvertretung gewählt werden. Voraussetzung ist, dass es im Unternehmen bereits einen Betriebsrat gibt. Denn die Einleitung der JAV-Wahl erfolgt durch den Betriebsrat.

Wer darf wählen? Wann wird gewählt?

Die JAV wird alle zwei Jahre gewählt - von allen Auszubildenden und jugendlichen Beschäftigten im Betrieb, die am Wahltag noch unter 18 Jahre alt sind - oder in der Ausbildung sind und das 25. Lebensjahr noch nicht vollendet haben.

Wer kann gewählt werden?

Kandidieren dürfen alle, die am Tag der Wahl das 25. Lebensjahr noch nicht vollendet haben - auch wenn die Ausbildung bereits beendet ist.


Nähere Infos zur Wahl einer JAV erfährst du unter JAV-Wahlen.