Dann lass dich für die nächsten JAV-Wahlen aufstellen! Denn bei der JAV wird Mitbestimmung groß geschrieben.
In Betrieben mit mindestens fünf jugendlichen Beschäftigten unter 18 beziehungsweise Auszubildenden unter 25 kann eine Jugend- und Auszubildendenvertretung gewählt werden. Voraussetzung ist, dass es im Unternehmen bereits einen Betriebsrat gibt. Denn die Einleitung der JAV-Wahl erfolgt durch den Betriebsrat.
Die JAV wird alle zwei Jahre gewählt - von allen Auszubildenden und jugendlichen Beschäftigten im Betrieb, die am Wahltag noch unter 18 Jahre alt sind - oder in der Ausbildung sind und das 25. Lebensjahr noch nicht vollendet haben.
Kandidieren dürfen alle, die am Tag der Wahl das 25. Lebensjahr noch nicht vollendet haben - auch wenn die Ausbildung bereits beendet ist.
Nähere Infos zur Wahl einer JAV erfährst du unter JAV-Wahlen.
DRUCKANSICHT (.PDF)