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Ausbildung und Zukunft gestalten: Kandidiere für die JAV-Wahlen!

Kaffee kochen oder mit dem Hund der Chefin Gassi gehen statt Termine koordinieren, Besprechungen vorbereiten oder Blutdruck messen, ein dauernd nörgelnder Ausbilder oder völlig veraltete Lehrmittel – kaum eine Ausbildung verläuft reibungslos und ohne störende Nebengeräusche. Aber das muss nicht sein, denn Auszubildende haben es in der Hand, über ihre Interessenvertretung – die Jugend- und Auszubildendenvertretung (JAV) – Einfluss auf ihre Ausbildung zu nehmen und diese mitzugestalten. Im Frühjahr finden die nächsten JAV-Wahlen nach Bundespersonalvertretungsgesetz (BPersVG) statt.

Werde Ausbildungsgestalter*in!
Die JAV gibt jungen Kolleginnen und Kollegen in Dienststellen und Betrieben eine Stimme. Deshalb ist es so wichtig, an der Wahl teilzunehmen und die zukünftige JAV zu stärken: Je mehr wählen, desto größer der Rückhalt und die Durchsetzungsfähigkeit der JAV.

Aber vielleicht möchtest du auch selbst aktiv mitgestalten und mitbestimmen, welche Richtung deine Ausbildung nimmt? Vielleicht fällt es dir besonders leicht, mit deinen Kolleginnen und Kollegen ins Gespräch zu kommen, sie vertrauen dir und reden mit dir über das, was ihnen an der Ausbildung nicht gefällt. Dann solltest du unbedingt für die JAV kandidieren und gemeinsam mit der ver.di Jugend zum Sprachrohr für Auszubildende und dual Studierende werden, gegen Ungerechtigkeiten von Arbeits- und Urlaubszeiten aufstehen und bessere Ausbildungsbedingungen durchsetzen. Eben „JAVen statt jammern!“ – und das Motto der ver.di Jugend umsetzen.

Ein Amt mit erwünschten Nebenwirkungen, aber ohne gefürchtete Risiken
Ein Engagement als JAV hat viele Vorteile: Du erweiterst dein Know-how, gewinnst Einblicke in rechtliche Fragen, lernst Konfliktmanagement und bekommst Mitspracherecht in deiner Dienststelle oder in deiner Verwaltung. Dazu verschafft dir dein JAV-Einsatz jede Menge Erfahrungen für die Entwicklung deiner Persönlichkeit: Du lernst dich selbst neu kennen und gewinnst Selbstbewusstsein und Vertrauen in dich und deine Fähigkeiten.

Du möchtest kandidieren, fragst dich aber, ob es nicht auch riskant ist, ins Licht der Öffentlichkeit zu treten und die Probleme deutlich beim Namen zu nennen? In der Hitze des Gefechts kann es tatsächlich auch schon mal vorkommen, dass du deinen Vorgesetzten auf die Füße trittst und offen Konflikte mit ihnen führst.

Sorgen bereiten muss dir das jedoch nicht. Schon während der Wahl sind Kandidierende geschützt (genaue Infos dazu bekommst du bei deiner ver.di vor Ort. Die Schutzvorschriften im BPersVG ermöglichen JAVen die Entscheidungsfreiheit, die sie brauchen – und nehmen ihnen die Angst vor negativen Konsequenzen. Ab der Wahl genießen alle JAV-Mitglieder – während ihrer Amtszeit und noch ein Jahr darüber hinaus – einen besonderen Schutz. Diesen Schutz genießen auch JAV-Ersatzmitglieder, wenn sie mindestens einmal ein verhindertes JAV-Mitglied vertreten haben.

Schutzbestimmungen
Auch wenn es später um die Übernahme geht, dürfen JAVen nicht benachteiligt werden. Im Einzelnen sieht das BPersVG folgende Schutzbestimmungen vor:

  • Behinderungsverbot (§ 10 BPersVG)
  • Benachteiligungs- und Begünstigungsverbot (§ 10 BPersVG)
  • Kündigungsschutz (§ 15 Abs. 2 KSchG, § 55 Abs. 1 i.V.m. § 105 BPersVG)
  • Schutz vor Versetzung und Abordnung (§ 55 Abs. 2 i.V.m. § 105 BPersVG).

Für dual Studierende gelten teilweise andere rechtliche Bestimmungen. Darüber informiert dich deine ver.di vor Ort.

Mehr Informationen zu den Schutzbestimmungen durch das BPersVG findest du hier.

Wer darf kandidieren?
Zur Wahl dürfen sich alle zur Berufsausbildung Beschäftigten (Auszubildende oder dual Studierende) unabhängig vom Alter und alle Beschäftigten unter 26 Jahren aufstellen lassen – auch diejenigen, die schon ausgelernt haben und über 18 Jahre alt sind (§ 100 Abs. 2 BPersVG). Weitere Informationen dazu gibt es hier.

Wie funktioniert eine Kandidatur?
Zur JAV-Wahl kannst du dich allein oder für eine Liste aufstellen lassen. Stellen sich mehrere Kandidierende gemeinsam zur Wahl, geben sie ihrer Liste einen Namen und benennen eine Kandidatin oder einen Kandidaten aus ihrem Kreis als Listenvertretung. Wende dich an deine ver.di-Vertrauensleute, den Wahlvorstand, JAVen oder Personalräte oder deine*n ver.di- Jugendsekretär*in, die dich darüber informieren, wie du eine Liste gründen kannst.

Welche Schritte muss du selbst konkret einleiten?
Innerhalb von zwei Wochen nach Ausschreibung der Wahl können alle Wahlberechtigten ihre Vorschläge für JAV-Kandidierende beim Wahlvorstand einreichen. Möchtest du dich zur Wahl stellen, musst du dich auf einer Vorschlagsliste eintragen. Auf dieser werden nicht nur die Namen der Kandidatinnen und Kandidaten genannt, sondern sich auch die Unterschriften ihrer jeweiligen Unterstützerinnen und Unterstützer vermerkt.

Unterstützung für deine Kandidatur
Um sich zur Wahl aufstellen zu lassen, benötigen Kandidierende nämlich mindestens fünf Prozent Unterstützende aus dem Kreis der Wahlberechtigten. Unabhängig von der Größe der Dienststelle reichen 50 Unterschriften in jedem Fall aus. Mindestens drei Unterschriften sind aber zwingend notwendig – auch in Kleinstdienststellen. Alternativ dazu kann auch die vertretene Gewerkschaft Wahlvorschläge einreichen. Dazu sind Unterschriften von zwei Gewerkschaftsbeauftragten notwendig, die in der Dienststelle beschäftigt sind (§ 102 Abs. 1 i.V.m. § 20 Abs. 2 und 5 BPersVG).

Interessiert?
Wende dich an deine ver.di-Vertrauensleute, Personalräte, JAVen oder deine*n ver.di-Jugendsekretär*in, wenn du die Wahl unterstützen oder selbst kandidieren willst. Zusammen helfen sie Kandidierenden bei allen Fragen zur Wahl. Vielleicht ist sogar eine Infoveranstaltung für Kandidierende vor Ort geplant? Wenn du in deiner Dienststelle oder deiner Verwaltung keine direkte Anlaufstelle hast, melde dich bei deiner ver.di Jugend vor Ort.

Unser Portal zur Unterstützung von JAV-Wahl und JAV-Arbeit
Auf jav.info, dem Serviceportal der ver.di Jugend rund um JAV-Wahl und JAV-Arbeit, findest du viele nützliche Infos und Materialien, in denen viele Fragen rund um die Wahl beantwortet werden.

Sei dabei – JAV und ver.di sind ein starkes Team: Wir unterstützen JAVen umfassend und kompetent!

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