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fauxels, pexels.com

Betriebsrätemodernisierungsgesetz und Änderungen für JAVen

Die Arbeits- und Ausbildungswelt verändert sich: digitales und mobiles Arbeiten, veränderte Berufsprofile und -anforderungen sowie eine vernetzte Welt. Die gesetzlichen Grundlagen, nach denen Betriebsräte arbeiten und mitentscheiden dürfen, stammen aber noch aus dem analogen Zeitalter. Es wird also Zeit, dass sich da etwas bewegt! Und das hat es auch!

Der Gesetzgeber hat nun das Betriebsrätemodernisierungsgesetz auf den Weg gebracht. Es soll Betriebsratswahlen und die Betriebsratsarbeit in einer digitalen Arbeitswelt fördern. Genauer gesagt, soll es Betriebsräte stärken, diejenigen besser schützen, die einen Betriebsrat initiieren wollen und die Betriebsratswahlen vereinfachen. Das neue Gesetz bringt auch Veränderungen für die JAV mit sich. Was ist neu und was ändert sich?

Das Mindestalter für die Teilnahme an Betriebsratswahlen wird auf 16 Jahre gesenkt. Bisher lag es bei 18 Jahren.

Auch Auszubildende, die älter als 25 sind, werden nun von der JAV vertreten. Außerdem können bei JAV-Wahlen auch Auszubildende wählen und kandidieren, die älter als 25 Jahre sind. 

Alle Auszubildenden werden unabhängig ihres Alters bei der Berechnung des Schwellenwertes, ab dem eine JAV gewählt wird, mitgezählt.

Das vereinfachte Wahlverfahren bei JAV-Wahlen wird ausgeweitet. So ist es jetzt bei 5 bis 100 Wahlberechtigten verpflichtend und bei 101-200 Wahlberechtigten möglich.

Des Weiteren wird mehr Mitbestimmung bei Weiterbildungen, bei Anwendungen von künstlicher Intelligenz im Betrieb & bei mobiler Arbeit ermöglicht. Die digitale Betriebsratsarbeit wird ebenfalls vereinfacht und es wird für einen höheren Unfallschutz im Homeoffice gesorgt.

Es bleibt immer noch viel zu tun, bis wir alle unsere gewerkschaftlichen Forderungen umgesetzt haben - die Modernisierung der Gesetzesgrundlage ist jedoch ein guter erster Schritt!

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