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Foto: ver.di Jugend

Als JAV-Mitglied wirst du nach dem Ende deiner Ausbildung übernommen

Als Jugend- und Auszubildendenvertretung (JAV) aktiv sein? Das heißt, die Interessen der Jugendlichen und Auszubildenden in Betrieben und Dienststellen zu vertreten. Gemeinsam mit dem Betriebsrat setzt sich die JAV für eine optimale Ausbildung ein. Für die Einhaltung von Gesetzen und Tarifverträgen, für geregelte Arbeitszeiten, genügend Urlaub und eine angemessene Vergütung.

Durch ihr Engagement geraten JAV-Mitglieder leicht in ein Spannungsverhältnis zu ihrem/r Arbeitgeber/-in oder Dienstherrn/-in. Damit JAV-Mitglieder dafür nicht abgestraft werden können, genießen sie jedoch gesetzlichen Anspruch auf Übernahme in ihren Ausbildungsbetrieb: Auch, wenn sie erst kurz vor Ausbildungsende in die JAV gewählt worden sind.

Die Prüfungsnoten spielen dabei für die Übernahme keine Rolle. Werden Auszubildende nur zum Teil übernommen, müssen die JAV-Mitglieder unter den Übernommenen sein.

Wichtig: Stellt rechtzeitig den Antrag auf Übernahme!
Der Antrag muss während der letzten drei Monate der Ausbildungszeit beim Arbeitgeber bzw. bei der Arbeitgeberin eingereicht werden, und zwar in schriftlicher Form. JAV-Mitglieder müssen dabei ihren Wunsch nach Übernahme nicht begründen. Sie müssen nur ihren Willen auf Weiterbeschäftigung bekunden. 

Wird diese Willensbekundung jedoch nicht fristgerecht oder nur mündlich abgegeben, kann der/die Arbeitgeber/-in die Betroffenen nach Ausbildungsende entlassen.

Falls ihr Hilfe für das Erstellen des Antrags auf Übernahme braucht, könnt ihr euch an die ver.di-Sekretäre/-innen wenden.
Sie haben damit Erfahrung haben und können bei einem eventuellen Verfahren vor dem Arbeitsgericht eure Vertretung übernehmen.

Auch bei Fragen zur JAV-Arbeit nach den einzelnen Landespersonalvertretungsgesetzen hilft euch die ver.di Jugend vor Ort weiter. 

Übernahme JAV Übernahme von JAV-Mitgliedern 23.04.2012
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