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cottonbro, pexels.com

Vernetzt euch auf Social Media: Das solltet ihr wissen!

Mitbestimmen, diskutieren und trotzdem Abstand halten. Spätestens mit der Pandemie sind soziale Medien für die Mitbestimmung unentbehrlich geworden – natürlich auch im Betrieb. Instagram, Telegram und Co. kennen wir alle. Aber was müsst ihr als JAV bei der Nutzung beachten und welche Tipps und Infos solltet ihr den Auszubildenden an die Hand geben?

Statt unsere Kolleg*innen nach der Arbeit zu treffen, folgen wir ihnen aktuell auf Instagram, TikTok oder nutzen einen Messenger, um uns über die Erlebnisse im Betrieb auszutauschen. Aber auch abseits der Pandemie kann eure Arbeit als JAV durch soziale Medien transparenter und wirksamer werden. Ihr könnt viel mehr Menschen mit euren Postings erreichen und das in Echtzeit! Und ihr erreicht diese Menschen nicht nur, sondern könnt sie miteinander vernetzen, aktivieren und mobilisieren – egal, ob ihr eine betriebliche Veranstaltung bewerben oder die Sammlung von Beschwerden anstoßen wollt.

Das sind die beliebtesten Social-Media-Plattformen:

Facebook

Der Gigant unter den Plattformen. Bei Facebook könnt ihr neben eurem privaten Profil eine Seite für eure JAV anlegen – das ist ein unschlagbarer Vorteil für eure Arbeit. Zudem können Gruppen nicht nur öffentlich, sondern auch privat genutzt werden. So stellt ihr sicher, dass eure Vorgesetzten nicht mitlesen.

Instagram

Diese Plattform gehört auch zu Facebook. An den Start ging Instagram als Bild-Plattform, doch der Anteil an Bewegtbild nimmt stetig zu. Als JAV könnt ihr Instagram toll nutzen, um Fotos von euren Aktionen online zu stellen oder ihr geht direkt Live? Die Plattform hat in den letzten Jahren immer wieder neue Features eingebettet – aktuell die Reels. Zum Thema Privatsphäre: Hier besteht die Möglichkeit das gesamte Profil auf privat zu setzen, sodass eure Inhalte nur noch euren Followern angezeigt werden.

YouTube

Auf dieser Video-Plattform tummeln sich alle. YouTube ist die zweitgrößte Suchmaschine nach Google! Hier könnt ihr Videos zum Beispiel zu den FAQ der Ausbildung oder zu eigenen Aktionen veröffentlichen. Videos auf YouTube können manuell auf privat oder nicht-gelistet gestellt werden. So werden sie nur Personen angezeigt, die berechtigt sind bzw. den Videolink haben. Es ist ebenfalls möglich die Einstellungen für einen Kanal einzuschränken, indem ihr eure Playlisten und Abos als privat markiert.

TikTok

Diese Plattform wächst und wächst und wächst – der Hype kennt kein Ende! Viele Challenges finden hier ihren Anfang. Momentan ist es leicht auf TikTok mit dem richtigen Content viele Leute zu erreichen. Wie wäre es mit einer eigenen Challenge? Auch bei TikTok könnt ihr euer gesamtes Profil auf privat setzen.

Twitter

Der Microblogging-Dienst ist eher ein Debatten-Kanal. Hier wird das Tages- und Weltgeschehen diskutiert und so manche bekannte Hashtag-Kampagne fand hier ihren Ursprung. Als JAV könnt ihr hier bei den großen politischen Themen mitdiskutieren. Bei Twitter ist es auch möglich, Privatsphäre-Einstellungen vorzunehmen. So könnt ihr z. B. entscheiden, wer eure Tweets sehen oder euch in Fotos markieren kann.

Telegram

Telegram wurde 2013 gegründet und ist sehr beliebt wegen seiner Gruppenfunktion und Sticker. Bei Telegram gibt es die Möglichkeit einen eigenen Kanal zu eröffnen und über diesen Informationen an tausende Abonnierende zu senden. Vielleicht eine gute Idee für die JAV-Arbeit? Für Unterhaltungen können außerdem sogenannte „geheime Chats“ bzw. „geheime Gruppen“ eröffnet werden, die Ende-zu-Ende verschlüsselt sind.

Doch welche Problemfelder tun sich bei der Nutzung sozialer Medien denn nun auf?

Privat vs. beruflich

Natürlich macht es einen Unterschied, ob ihr soziale Medien für eure JAV-Arbeit, für Ausbildungszwecke oder in eurer Freizeit nutzt. Oder doch nicht? Viele nutzen ihre privaten Profile, um sich mit anderen JAVis und Auszubildenden zu vernetzten und auszutauschen. Oft verschwimmt vermeintlich Privates auch mit Beruflichem. Der Stress in der Ausbildung verfolgt einen ja auch gern bis in den Feierabend.

ABER: Wer Informationen über Dritte "veröffentlicht", hat einige Datenschutzrichtlinien zu beachten. Beispiele hierfür sind etwa betriebliche Vereinbarungen zum Datenschutz. Falls ihr Verschwiegenheitserklärungen unterschrieben habt, gelten diese auch für eure Kommunikation in den sozialen Medien. JAVen müssen in ihrer eigenen Öffentlichkeitsarbeit sehr sensibel mit sozialen Netzwerken umgehen und sich den rechtlichen Anforderungen sehr bewusst sein.

Das gilt ebenso für Auszubildende, denn mittlerweile müssen wir alle damit rechnen, bei TikTok, Instagram und Co. nicht nur auf Bekannte aus unserem Umfeld zu treffen. Es kann auch sein, dass eure Vorgesetzten mitlesen!

Meinungsfreiheit vs. Beleidigung

Natürlich gilt euer Recht auf freie Meinungsäußerung auch in den sozialen Medien. Dieses Recht wird vom Grundgesetz durch Artikel 5 Abs. 1 garantiert. Dort heißt es: „Jeder hat das Recht, seine Meinung in Wort, Schrift und Bild frei zu äußern und zu verbreiten und sich aus allgemein zugänglichen Quellen ungehindert zu unterrichten.“ Ihr dürft auch in der Freizeit Beiträge über eure Arbeit posten, doch endet eure Meinungsfreiheit da, wo Artikel 5 Abs. II des Grundgesetzes greift.

Dort wird festgelegt: „Das Recht auf Meinungsfreiheit wird begrenzt durch die allgemeinen Gesetze und das Recht der persönlichen Ehre eines jeden Menschen.“ Das bedeutet auch für euch als JAVen, dass ihr checken müsst, ob es sich bei eurem Post noch um eine Meinungsäußerung oder zum Beispiel um eine Beleidigung handelt. Und da gelten dieselben Maßstäbe wie in der Offline-Realität.

Privatsphäre-Einstellung

Da Vernetzung und Austausch im Fokus sozialer Medien stehen, bietet keine Plattform einen hundertprozentigen Schutz der Privatsphäre. Doch auch wenn eure Inhalte nicht vollkommen geschützt werden, bieten die meisten Social-Media-Plattformen diverse Privatsphäre-Einstellung an. Und die solltet ihr euch genau ansehen und abwägen, welche Einstellungen für euch und eure Arbeit als JAV notwendig sind.

Urheberrecht

Wenn ihr Bilder, Videos oder Texte posten wollt, die nicht euch gehören, solltet ihr klären, ob und zu welchem Zweck ihr sie nutzen dürft. Das gilt für eure privaten Postings als auch für Postings zu eurer JAV-Arbeit. Falls ein Content urheberrechtlich geschützt ist und ihr keine Lizenz oder Nutzungserlaubnis der Rechteinhabenden habt, könnt ihr im schlimmsten Fall eine Abmahnung erhalten und die kann teuer werden!

Die Bundesregierung hat nun Gesetze auf den Weg gebracht, die die Urheberrechtsrichtlinie der EU in deutsches Recht umsetzen soll. Demnach müssen sich zukünftig auch die Betreibenden der Social-Media-Plattformen darum kümmern, dass keine Urheberrechtsverletzungen auf ihren Seiten stattfinden. Wie genau das umgesetzt werden soll, ist momentan noch unklar.

Das Recht am eigenen Bild

Grundsätzlich dürfen in Deutschland Fotos von Personen ohne deren Einwilligung nicht veröffentlicht werden. Ihr müsst euch also eine Genehmigung einholen, bevor ihr eine Person fotografiert bzw. deren Bilder veröffentlicht.

Doch es gibt so einige Ausnahmen, die auch für euch interessant sind, und zwar folgende:

  • Wenn eine Person nicht das Hauptmotiv einer Aufnahme ist, dann dürft ihr sie fotografieren.
  • Es ist erlaubt, Menschenmengen bei bestimmten gesellschaftlichen Ereignissen, wie z. B. Streiks, zu fotografieren. 
  • Auch Personen der Zeitgeschichte, z. B. Prominente, dürfen im Zusammenhang mit ihrem Wirken fotografiert werden. 

Cybermobbing

Cybermobbing hat viele Gesichter! Das kann die Verbreitung von Gerüchten sein oder eine Bildmontage, auf der eine Person in einer erniedrigenden Art und Weise dargestellt wird oder auch der Versand beleidigender Nachrichten. Die Folgen für die gemobbte Person können schwerwiegend sein. Es ist wichtig, dass sich Opfer von Cybermobbing früh Hilfe und Unterstützung holen! Leider gibt es in Deutschland immer noch kein Gesetz gegen Cybermobbing. Doch bestimmte Delikte sind strafbar und werden entsprechend verfolgt. Beratung finden Opfer von Cybermobbing zum Beispiel bei www.juuuport.de.

False News

Gezielte Falschmeldungen und die Weiterverbreitung von falschen „Fakten“ existieren nicht erst seit der Corona-Pandemie. Aber diese Zeit hat uns gezeigt, wie leicht sich falsche Behauptungen und Meldungen in den sozialen Medien verbreiten können und wie viele Menschen auch darauf reinfallen. Hier gilt immer: Augen auf! Schaut genau hin und checkt, wer das gepostet hat und auf welche Quellen sich da bezogen wird! Gerade wenn ihr als JAV Meldungen teilt, kommt euch eine besondere Sorgfaltspflicht zu.

Das soll euch nun nicht abschrecken, soziale Medien zu nutzen! Es gibt so viele tolle Möglichkeiten, als JAV eure Aktivitäten zu veröffentlichen, und die können auch gerne genutzt werden! Wie wäre es denn, eure JA-Versammlung mit einem kurzen Clip auf Instagram zu bewerben? Oder gemeinsam mit euren Azubis für eine bessere Ausbildungsqualität zu kämpfen? Ihr könntet hierfür eine TikTok-Challenge mit euren Azubis und Beschäftigten starten und diese Clips in eine coole Aktion einbetten, um euch auf Arbeitgeberseite Gehör zu verschaffen.

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