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Moderne Mitbestimmung ermöglichen

Die Mitbestimmungslandschaft in Deutschland ist vielfältig und unterliegt unterschiedlichen Mitbestimmungsgesetzen. Betriebliche Mitbestimmung ist das höchste demokratische Gut in der alltäglichen Arbeitsrealität der Menschen. Eine Unterscheidung nach Arbeitgeber*innen ergibt für die Rechte der Beschäftigten keinen Sinn. Wir sehen die ungleich verteilten Mitbestimmungsrechte für Beschäftigte im Betriebsverfassungsgesetz, im Mitarbeitervertretungsgesetz und in den diversen Personalvertretungsgesetzen als problematisch an. Daher fordern wir die sukzessive Angleichung der Mitbestimmungsrechte in den bestehenden Mitbestimmungsgesetzen und die mittelfristige Erarbeitung einer gemeinsamen Gesetzesgrundlage für alle Interessensvertretungen. Eine Verschlechterung bereits bestehender Regelungen aus den aktuellen Gesetzen lehnen wir ab.

In den letzten Jahren hat die ver.di Jugend vielfältige Forderungen zur Modernisierung der Mitbestimmung beschlossen und diese in Gesetzesnovellierungen eingebracht. Die letzten "Modernisierungen" der Mitbestimmungsgesetze waren unzureichend, nicht nur in Hinblick auf die Rechte und Aufgaben der JAVen (Jugend- und Auszubildendenvertretungen), sondern in der Gesamtheit scheitern die rechtlichen Grundlagen an mangelnder Atkualität und überholter Arbeitsrealität. Um unsere Themen voranzubringen, muss die ver.di Jugend eine wichtige Akteurin auf diesem Gebiet werden und ihre Expertise zielgerichtet einbringen. Mit der bestehenden Beschlusslage setzen wir uns für die Weiterentwicklung der Mitbestimmungsgesetze auf allen möglichen Ebenen ein: im Betrieb, in der Erwachsenenebene in ver.di, DGB und DGB-Jugend sowie bei Parteien und ministerialen Stellen.

Politische Forderungen

  • Die ver.di Jugend setzt sich für eine schrittweise Angleichung der Mitbestimmungsgesetze ein, mit dem Ziel, langfristig gleiche Mitbestimmungsrechte für alle Arbeitnehmer*innen zu schaffen.
  • Im Rahmen einer ersten Angleichung der Mitbestimmungsgesetze fordert die ver.di Jugend, dass die gesetzlich vorgesehenen Einigungsstellen an Durchsetzungskraft gewinnen. Wird eine Einigungsstelle angerufen, egal in welchem Gesetzesbereich, so sollte kein*e Arbeitgeber*in die Macht besitzen, sich über diese Stelle hinwegzusetzen.
  • Die ver.di Jugend fordert eine Angleichung der PersVGen (Personalvertretungsgesetze) an das BetrVG (Betriebsverfassungsgesetz) für die Mitbestimmung bei der Ausgestaltung des mobilen Arbeitens, um auch die mobile Ausbildung gestalten und begleiten zu können. Dort wo es bereits Regelungen gibt, dürfen sie nicht verschlechtert werden.

 

Koalitionsvertrag 2021-2025

Die Koalitionsparteien der amtierenden Bundesregierung (SPD, Bündnis 90/Die Grünen, FDP) vereinbarten 2021 in ihrem Koalitionsvertrag eine Weiterentwicklung der Mitbestimmung mit dem Hinweis darauf, dass die Herausforderungen der sozial-ökologischen Transformation und Digitalisierung nur gemeinsam mit den Arbeitnehmer*innen gestaltet werden können. Dazu sollte das Betriebsrätemodernisierungsgesetz evaluiert werden. Dieses beinhaltete auch Änderungen für die Grundlagen der JAV-Arbeit, wie die Aufhebung der Altersgrenze im aktiven und passivem Wahlrecht für zur Berufsausbildung Beschäftigte. Das Betriebsrätemodernisierungsgesetz sollte modernere Mitbestimmung ermöglichen, ist jedoch aus Sicht der ver.di Jugend nicht weitreichend genug.

Ebenfalls wurde ein Pilotprojekt für digitale Betriebsratswahlen angekündigt. Die Ergebnisse werden auch Schlussfolgerungen für mögliche digitale JAV-Wahlen zulassen. Die Erprobung dieser digitalen Betriebsrats-Wahlen haben für die Jugend daher auch besondere Relevanz.

Als Reaktion auf den Koalitionsvertrag wurde vom DGB, den Einzelgewerkschaften und der Hans-Böckler-Stiftung ein Reformvorschlag zum BetrVG verfasst. Dieser beinhaltet umfassende Neuregelungen zu folgenden Schwerpunkten:

  1. Betriebsratsgründungen erleichtern und Gremien stärken
  2. Einbeziehung von Arbeitnehmerähnlichen und Leiharbeitenden, Stärkung der individuellen Rechte
  3. Mitsprache in Zeiten der Globalisierung sowie Geltung des Gesetzes auch bei Kirchen
  4. Schutz der Persönlichkeit in der Digitalisierung
  5. Sicherheit im Wandel – Beschäftigungssicherung in der Transformation
  6. Umwelt, Gleichstellung

Der erste Entwurf beinhaltete nur wenige Änderungen für JAVen, Auszubildende und dual Studierende. Im Kreis der DGB Jugend wurde auf die Ergänzung JAV-spezifischer Inhalte hingewirkt. Aus diesem Prozess wollen wir als ver.di Jugend lernen. Es ist Aufgabe der ver.di Jugend als Teil der DGB Jugend, die Interessen der JAVen, Auszubildenden und dual Studierenden proaktiv in die Strukturen der Gesamtorganisationen einzubringen und uns Gehör zu verschaffen.

Politische Forderungen

  • Die ver.di Jugend begrüßt die Initiative des DGB, eigenständig einen Reformvorschlag aufzusetzen. Gleichzeitig wird der DGB aufgefordert, die von der ver.di Jugend im Rahmen der DGB Jugend eingebrachten Ergänzungsanträge gleichberechtigt in den Reformentwurf aufzunehmen und der Politik vorzulegen.
  • Die Verbesserungen im BetrVG zugunsten der Mitbestimmung sollen auf das Personalvertretungsrecht und das Mitarbeitervertretungsrecht übertragen werden.

 

Die ver.di JAVen und ihre Verbündeten

Derzeit stehen die JAVen vor großen Herausforderungen, auf die es zu reagieren gilt:

Aktuell gibt es vermehrt Betriebe und Dienststellen, in denen die JAVen aus verschiedensten Gründen keine volle Amtszeit aktiv sind und es zum zeitweisen Erliegen der JAV-Arbeit oder zu außerplanmäßigen JAV-Wahlen kommt. Hier gilt es die amtierenden JAVen zu motivieren und zu befähigen, ihre Amtszeit nicht vorzeitig zu beenden, sondern gestärkt ihren Aufgaben nachzugehen. Welche Potenziale in der JAV-Arbeit stecken und warum Mitbestimmung ein wichtiger Teil der demokratischen Mitbestimmung im Betrieb ist, muss in der betrieblichen Öffentlichkeit mehr herausgestellt werden. Auch deshalb sind die JAVen auf eine gute Unterstützung und vertrauensvolle Zusammenarbeit mit dem Betriebsrat, Personalrat oder der Mitarbeitervertretung angewiesen. Teilweise stellen wir fest, dass die entsprechenden Gremien nicht ausreichend informiert oder motiviert sind mit der JAV zusammenzuarbeiten. Hier gilt es die Vorteile und Notwendigkeit einer guten Zusammenarbeit herauszustellen und allen Beteiligten klar zu machen.

Um neu ins Amt gewählte JAV-Mitglieder zu bestärken und gleichzeitig neue Kandidierende für das Amt zu finden, haben wir als ver.di Jugend verschiedene Strategien identifiziert. Einerseits wollen wir einen Fokus darauf legen, gute JAV-Arbeit im Betrieb oder der Dienststelle sichtbar zu machen und den zur Berufsausbildung Beschäftigten ihre Möglichkeiten und bereits bestehende Erfolge bei der Gestaltung der Ausbildung zu zeigen. Andererseits wollen wir dem Motto „JAVen statt jammern“ Rechnung tragen, in dem klar wird, dass die Auszubildenden ihre Rechte der Mitbestimmung in die Hand nehmen und ihre Interessen einbringen können.

Immer mehr JAVen haben Probleme, ihren Freistellungsanspruch für notwendige Schulungen geltend zu machen. Gerade für JAVen, die neu im Amt sind, ist es voraussetzungsvoll, sich dabei gegen den Arbeitgeber durchzusetzen und das nötige Handwerkszeug für die kommende Arbeit zu erlernen. Auch hier ist eine gute Zusammenarbeit der Mitbestimmungsgremien im Betrieb und der Dienststelle notwendig, um dieses Recht zum Start in die Amtszeit einzufordern.

In vielen Betrieben und Dienststellen gibt es Konkurrenzorganisationen zu ver.di. Wichtig ist daher, eine stärkere Handlungsfähigkeit der ver.di-JAVen zu schaffen, um selbstbewusst gegenüber den Mitbestimmungsgremien (Betrieb- und Personalrat, Mitarbeitervertretungen) sowie dem Arbeitgeber auftreten zu können. Die ver.di-JAVen sollen durch ver.di, die Betriebs-, Personalräte und Mitarbeitervertretungen und Bildungsangebote so unterstützt werden, dass sie selbstbewusst ihre Rechte einfordern können, ganz nach dem Motto: Ich bin ver.d-JAV – ich darf das.

Betriebsräte, Personalräte und Mitarbeitervertretungen müssen über ihre Rolle, ihre Aufgaben und ihre Möglichkeiten der Begleitung und Unterstützung besser aufgeklärt und informiert werden. Dabei müssen sowohl Grundlagen, wie die Benennung und Schulung einer festen Ansprechperson innerhalb des Gremiums oder der Ausgestaltung dieser Aufgabe, als auch Handlungsfelder für die gemeinsame Lösung von Problemen der JAV aufgezeigt werden. Ebenfalls kann der Übergang von der JAV in die Betriebs-, Personalrats-, Mitarbeitervertretungsarbeit thematisiert werden, um die Bedeutung der Nachwuchsentwicklung für die Mitbestimmungsgremien hervorzuheben.

Politische Forderungen

  • die ver.di Jugend fordert, solange die JAV nicht eigenständig arbeiten kann, eine verbindliche Zuständigkeit für die Begleitung der JAV innerhalb der Betrieb-, Personalrats- MAV (Mitarbeitervertretung)-Gremien gesetzlich zu regeln.
  • In der Betreuung der Betriebs- und Personalräte sowie der Mitarbeitervertretungen muss fachbereichsübergreifend die Zusammenarbeit mit der JAV mitgedacht werden. Dies muss von allen zuständigen Sekretär*innen in ihrer Regelarbeit berücksichtigt werden.
  • Zur Stärkung der Stellung der JAVen innerhalb der Betriebe und Dienststellen soll zukünftig vermehrt auf betriebliche Aufklärungsarbeit gesetzt werden. Gerade um die Akzeptanz im Betrieb selbst zu fördern, sollte hierfür ein Schwerpunkt auf die Haltung und den Rückhalt der JAV gelegt werden.
  • JAVen sollen ohne extra Zustimmung des Personal- oder Betriebsrats mit eigenständiger Durchsetzungsmöglichkeit gegenüber der Dienststelle oder dem Betrieb ihren Schulungsanspruch geltend machen können, insbesondere mit Blick auf (mögliche) Budgetierung durch den Betrieb oder die Dienststelle.
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