Innerhalb von 18 Tagen nach Ausschreibung der Wahl können Wahlberechtigte ihre Vorschläge für JAV-Kandidierende beim Wahlvorstand einreichen (§ 102 Abs. 1 i.V.m. § 20 Abs. 1 und 5 BPersVG).
Wer sich zur JAV-Wahl aufstellen lassen will, muss sich in eine Vorschlagsliste eintragen. Diese enthält die Namen aller Kandidierenden und die Unterschriften ihrer jeweiligen Unterstützerinnen und Unterstützer. Jeder Wahlvorschlag muss von mindestens 1/20 der Wahlberechtigten unterzeichnet sein, mindestens jedoch von drei Vorschlagsberechtigten.
Zusätzlich müssen die Kandidierenden ihre Kandidatur schriftlich zustimmen.
Stellen sich mehrere Kandidierende gemeinsam zur Wahl, geben sie ihrer Liste ein Kennwort und benennen eine Person als Listenvertretung. Bei mehreren Vorschlagslisten findet eine sogenannte Listenwahl statt. Gibt es dagegen nur eine Liste oder Einzelbewerbungen, wird nach dem Prinzip der Personenwahl gewählt.
Prüfung der Wahlvorschläge
Sind alle Wahlvorschläge eingegangen, prüft der Wahlvorstand die Bewerbungen auf Vollständigkeit und Doppelungen. Dabei gelten zwei Prinzipien:
- alle Jugendlichen und Auszubildenden können jeweils nur eine Person unterstützen;
- alle Kandidierenden können jeweils nur auf einer Liste kandidieren.
Der Wahlvorstand muss die geprüften Listen spätestens fünf Arbeitstage vor dem ersten Wahltag bekanntgeben.