Wer darf gewählt werden?
Zur JAV-Wahl können sich alle zur Berufsausbildung Beschäftigten unabhängig vom Alter und jungen Beschäftigten unter 25 Jahren aufstellen lassen.
Im Unterschied zu den Wahlberechtigten sind neben den zur Berufsausbildung Beschäftigten, unabhängig vom Alter, auch jugendliche Beschäftigte bis zu ihrem vollendeten 25. Lebensjahr wählbar (§ 60 Abs. 1, 61 Abs. 2 BetrVG).
Wer jedoch Mitglied des Betriebsrates (BR) ist, kann sich nicht in die JAV wählen lassen (§ 61 Abs. 2. S. 2 BetrVG). Ersatzmitglieder des BRs dürfen hingegen für die JAV kandidieren, wenn sie nicht vorübergehend oder endgültig ein anderes BR-Mitglied ersetzen.
Wer strafrechtlich verurteilt wurde, verliert das passive Wahlrecht, d. h. er oder sie kann nicht mehr gewählt werden. Mit einer Verurteilung erlischt das Rechte auf das Bekleiden öffentlicher Ämter (§ 61 Abs. 2 S. 1 i.V.m. § 8 Abs. 1 S. 3 BetrVG).
Die Gleichberechtigung der Geschlechter ist sehr wichtig für die Wahl und Zusammensetzung der JAV: Ab drei Mitgliedern muss das Minderheitengeschlecht in der JAV gemäß seinem zahlenmäßigen Verhältnis im Betrieb vertreten sein.
Wahlunterstützende
Um sich zur Wahl aufstellen zu lassen, benötigt der oder die Kandidierende in Betrieben mit mehr als 20 Wahlberechtigten Unterstützer*innen für die Kandidatur.
In Betrieben mit 21 bis 100 Wahlberechtigten braucht es mindestens zwei Unterstützer*innen und bei mehr als 100 Wahlberechtigten benötigen die Kandidat*innen mindestens von einem Zwanzigstel der Wahlberechtigten eine Stützunterschrift. In jedem Fall reicht aber die Unterzeichnung von 50 Wahlberechtigten.
Alternativ kann auch die im Betrieb vertretene Gewerkschaft Wahlvorschläge einreichen. Dazu sind Unterschriften von zwei Gewerkschaftsbeauftragten nötig.
Weitere Vorgaben
Damit eine JAV gewählt werden kann, muss im Betrieb bereits ein Betriebsrat (BR) existieren und in der Regel müssen mindestens fünf Wahlberechtigte dort beschäftigt sein.
Die Wahl ist gesetzlich vorgeschrieben, sodass der bestehende Betriebsrat verpflichtet ist, einen Wahlvorstand zur Wahl einer JAV zu bestellen.